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Was darf in die "Blaue Mülltonne"

  • Gerhard Pelzer
  • 18. Nov. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

In der Blauen Tonne dürfen entsorgt werden:

  • Briefe

  • Zeitungen

  • Hefte und Bücher ohne Kunststoffeinband

  • Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster

  • Eierkartons

  • Kartons

  • Hochglanzpapier

  • Papiertüten und Papiertragetaschen

  • Kataloge und Werbeprospekte

  • Magazine und Zeitschriften

  • Reißwolfschnipsel

  • Packpapier

  • Wellpappe

  • Schreib-, Computer- und Briefpapier

  • Verpackungen aus Pappe sowie Pappschachteln

Foto: Autor

Was darf nicht in die Blaue Tonne?

  • Tapeten (auch nicht benutzte Rollen)

  • Aufkleber und Etiketten

  • verschmutzte Verpackungen

  • beschichtete Papiere, Butterbrotpapiere

  • Pizzakartons und Verpackungen von TK-Ware

  • Durchschlag- und Kohlepapier

  • Servietten

  • Fotos

  • Getränkekartons

  • nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen

  • Hygienepapier wie Taschentücher oder Küchenkrepp

  • Verbundstoffe

  • Wachspapier

  • Papierkarten mit Magnetstreifen

Zu den beschichteten Papieren gehören beispielsweise auch viele Rechnungen und Zahlungsbelege. Einige von ihnen werden häufig noch auf Thermopapier gedruckt. Dieses Papier ist mit dem gesundheitsschädlichen Bisphenol A (BPA) beschichtet. Da es schwer zu erkennen ist, welche Bons und Belege noch auf dem Thermopapier gedruckt sind, sollten Sie diese daher lieber im Restmüll entsorgen.

 
 
 
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