Was darf in die "Blaue Mülltonne"
- Gerhard Pelzer
- 18. Nov. 2019
- 1 Min. Lesezeit

In der Blauen Tonne dürfen entsorgt werden:
Briefe
Zeitungen
Hefte und Bücher ohne Kunststoffeinband
Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster
Eierkartons
Kartons
Hochglanzpapier
Papiertüten und Papiertragetaschen
Kataloge und Werbeprospekte
Magazine und Zeitschriften
Reißwolfschnipsel
Packpapier
Wellpappe
Schreib-, Computer- und Briefpapier
Verpackungen aus Pappe sowie Pappschachteln
Foto: Autor
Was darf nicht in die Blaue Tonne?
Tapeten (auch nicht benutzte Rollen)
Aufkleber und Etiketten
verschmutzte Verpackungen
beschichtete Papiere, Butterbrotpapiere
Pizzakartons und Verpackungen von TK-Ware
Durchschlag- und Kohlepapier
Servietten
Fotos
Getränkekartons
nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
Hygienepapier wie Taschentücher oder Küchenkrepp
Verbundstoffe
Wachspapier
Papierkarten mit Magnetstreifen
Zu den beschichteten Papieren gehören beispielsweise auch viele Rechnungen und Zahlungsbelege. Einige von ihnen werden häufig noch auf Thermopapier gedruckt. Dieses Papier ist mit dem gesundheitsschädlichen Bisphenol A (BPA) beschichtet. Da es schwer zu erkennen ist, welche Bons und Belege noch auf dem Thermopapier gedruckt sind, sollten Sie diese daher lieber im Restmüll entsorgen.